Australia Group Secretariat
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Australia

Die Australische Gruppe und der rechtmäßige Handel

Die Teilnehmer der Australischen Gruppe sehen in Ausfuhrgenehmigungsregelungen nicht nur ihren Beitrag zur Erreichung des Hauptziels - der Verhinderung der Verbreitung von chemischen und biologischen Waffen -, sondern auch ein wesentliches Mittel, um sicherzustellen, dass der rechtmäßige Handel mit Chemikalien und biologischen Agenzien sowie diesbezüglichen Ausrüstungen unbehindert erfolgen kann. Hierfür sind die schweren politischen Sanktionen gedacht, mit denen jedes Unternehmen belegt würde, dessen Beteiligung an einem entsprechenden Waffenentwicklungsprogramm ruchbar würde. Zwar sind die Unternehmen ohnehin verpflichtet, sich nicht wissentlich an derartigen Aktivitäten zu beteiligen, angemessene Aufsichtsmaßnahmen im Hinblick auf potenziell sensitive Ausfuhren vermindern jedoch zusätzlich das Risiko, dass sie sich unwissentlich beteiligen. Hierdurch können sie umgekehrt größeres Vertrauen in den Handel mit Produkten setzen, die sonst zur Herstellung von CBW missbraucht werden könnten.

Die von der Australischen Gruppe auf den Weg gebrachten Genehmigungsverfahren haben nur minimale Auswirkungen auf den gesamten Handel mit Chemikalien, biologischen Agenzien sowie mit Mehrzweckgütern und -ausrüstungen. Exportgenehmigungsverfahren haben die Funktion, der Verbreitung vorzubeugen, indem der Handel mit einschlägigen Materialien beobachtet wird und bieten die Möglichkeit, in den seltenen Fällen, in denen eine beabsichtigte Ausfuhr wahrscheinlich einem Waffenprogramm zugute kommen soll, den Verkauf zu unterbinden. Die von den Teilnehmern der Australischen Gruppe eingeführten Genehmigungsverfahren betreffen nur eine kleine Zahl von Staaten, die nachweislich ein Interesse an der Entwicklung oder Beibehaltung einer CBW-Kapazität haben. Die Aktivitäten der Gruppe sind auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung beschränkt und sollen weder der wirtschaftlichen Förderung der nationalen Industrien der Teilnehmerstaaten dienen noch die rechtmäßige Wirtschaftsentwicklung anderer Staaten behindern.