Australia Group Secretariat
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Australia

Die Haltung der AG zum Chemiewaffenübereinkommen

Die Teilnehmerstaaten der Australischen Gruppe haben die Verhandlungen auf der Genfer Abrüstungskonferenz, die zur Verabschiedung des Chemiewaffenübereinkommens führten, nachdrücklich unterstützt. Sie waren die Erstunterzeichner des Übereinkommens, als dieses im Januar 1993 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, und sind heute Vertragsstaaten. Derzeit spielen die Teilnehmer der Australischen Gruppe eine aktive und konstruktive Rolle in der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in Den Haag.

Das CWÜ enthält eine Reihe von Bestimmungen in Bezug auf die Weitergabe von Chemikalien, die für C-Waffen-Programme umgeleitet werden könnten. Nach Artikel I ist es den Vertragsstaaten verboten, irgend jemanden in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die nach dem Übereinkommen verboten sind, sowie chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben oder zu lagern. Nach Artikel VI sind die Vertragsstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass toxische Chemikalien und ihre Vorprodukte nicht für nach dem Übereinkommen verbotene Zwecke entwickelt, produziert, erworben, zurückbehalten, weitergegeben oder verwendet werden. Ferner legen die Teile VI, VII und VIII des Anhangs über die Durchführung und Verifikation bestimmte Handelsbeschränkungen in Bezug auf Chemikalien fest, die in den Chemikalienlisten des Übereinkommens aufgeführt sind.

Die Teilnahme an der Australischen Gruppe symbolisiert die Unterstützung für das CWÜ als des wesentlichen Vertragswerks zur Bekämpfung der Gefahr chemischer Waffen. Die Teilnehmer der Australischen Gruppe sind der Auffassung, dass ihre Tätigkeit in der Gruppe in vollem Umfang dem CWÜ entspricht und ein wirksames Mittel darstellt, die oben genannten wesentlichen Verpflichtungen aus dem CWÜ umzusetzen. Die Schaffung wirksamer nationaler Ausfuhrgenehmigungsverfahren trägt dazu bei, die im CWÜ angestrebten Ziele in Bezug auf die Nichtverbreitung zu erreichen und gleichzeitig den Handel mit Chemikalien für rechtmäßige und friedliche Zwecke zu fördern.