Die Australische Gruppe (AG) ermutigt alle Länder, die Leitlinien und Kontrolllisten der AG einzuhalten.
AG-Anwender unterrichten den Vorsitzenden der Gruppe schriftlich über ihre politische Selbstverpflichtung, die Leitlinien und Kontrolllisten der Australischen Gruppe einschließlich künftiger Änderungen anzuwenden. Die Anwendungserklärung des Nichtmitglieds ist einseitig und unterliegt keiner Entscheidung über eine Annahme seitens der AG-Mitglieder.
AG-Anwender schließen sich der wachsenden Zahl von Ländern an, die die Kontrolllisten und Leitlinien der AG als Maßstab für international bewährte Verfahren bei der Kontrolle der Ausfuhr chemischer und biologischer Waffen verwenden, um die Ausfuhr, die Wiederausfuhr, die Weitergabe oder die erneute Weitergabe von Rüstungsgütern oder Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die von an der Verbreitung Interessierten und Terroristen zur Entwicklung von chemischen oder biologischen Waffen verwendet werden können, zu regulieren.
Folgende Länder sind AG‑Anwender:
- Kasachstan (2015)