Die Australische Gruppe ist ein informeller Zusammenschluss. Zweck der Treffen der Australischen Gruppe ist es, auszuloten, welche Möglichkeiten es gibt, die von den Teilnehmerländern bereits getroffenen Maßnahmen wirksamer zu gestalten, u.a. durch den Austausch von Informationen, die Harmonisierung bereits getroffener Maßnahmen und, falls erforderlich, die Prüfung der Einführung zusätzlicher einzelstaatlicher Maßnahmen.
Alle Teilnehmerländer haben Genehmigungsverfahren für mehr als 89 chemische Vorprodukte eingeführt. In diesen Staaten ist es ferner erforderlich, für folgende Güter eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen:
- Produktionsanlagen und -ausrüstung sowie entsprechende Technologie zur Herstellung von Mehrzweckchemikalien (also solchen, die auch für nicht-zivile Zwecke verwendet werden können);
- Pflanzenpathogene;
- Tierpathogene;
- biologische Agenzien;
- Ausrüstung für biologische Mehrzweckgüter.
Die oben genannten Produkte bilden die Grundlage der "gemeinsamen Kontroll-Listen", die in Konsultationen der Australischen Gruppe entwickelt wurden und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, um ihre fortgesetzte Wirksamkeit sicherzustellen. Die auf den Treffen der Gruppe vereinbarten Maßnahmen werden auf nationaler Ebene umgesetzt, wobei jedoch unter den Teilnehmern Einvernehmen herrscht, dass die Wirksamkeit größer wäre, wenn gleichartige Maßnahmen von allen potenziellen Exporteuren entsprechender Chemikalien, biologischer Agenzien und Anlagen sowie von möglichen Durchlieferländern verabschiedet würden. Nach diesen Maßnahmen werden Ausfuhren nur abgelehnt, wenn begründete Bedenken bezüglich einer potenziellen Umleitung für die Herstellung von B- oder C-Waffen vorliegen.
Die Teilnehmer der Australischen Gruppe ermutigen alle Länder, die nötigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass sie und Ihre Industriezweige nicht zur Verbreitung von B- und C-Waffen beitragen. Ausfuhrkontrollmaßnahmen zeigen die Entschlossenheit der Teilnehmerstaaten der Australischen Gruppe, die Verwicklung in die Verbreitung dieser Waffen , die gegen internationales Recht und Normen verstoßen, zu vermeiden. Solche Maßnahmen werden von allen Staaten verlangt um nicht nur in Einklang mit den Nichtverbreitungsbestimmungen des CWÜ und des BWÜ zu stehen, sondern auch die Einhaltung der Bestimmungen der Resolution 1540 des VN-Sicherheitsrated sicherzustellen.